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Gesetz & Behörden

Pensionskasse: Auch Nebenjobs sollen ins BVG

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung eröffnet. Künftig sollen alle Löhne über der BVG-Eintrittsschwelle obligatorisch versichert sein, auch aus Nebenerwerb.

Am 28. Oktober 2026 hat der Bundesrat eine Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen in der beruflichen Vorsorge eröffnet. Damit setzt er drei Motionen des Parlaments um. Eine davon will, dass alle Einkommen aus unselbständiger Arbeit, die über der BVG-Eintrittsschwelle liegen, grundsätzlich obligatorisch versichert sind.

Weiter sollen Teilbezüge aus der Säule 3a und aus Freizügigkeitsguthaben in bis zu zwei Tranchen möglich werden, auch beim Start in die Selbständigkeit. Die Vernehmlassung dauert bis 17. Februar 2027. Die meisten Änderungen sollen am 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Quelle: BSV: Vernehmlassung zu drei Motionen in der beruflichen Vorsorge (28.10.2026) ↗
Zusammenfassung durch die Redaktion. Massgebend ist die verlinkte Originalquelle.

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